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Gebietsdenkmalpflege

Torgau, Schloss Hartenfels
Torgau, Schloss Hartenfels  © Landesamt für Denkmalpflege Sachsen, Wolfgang Junius

Die Gebietsdenkmalpflege setzt die gesetzlich definierten Ziele der Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen in die Praxis um. Das geschieht vor allem durch fachliche Beratung von Denkmaleigentümern vor Ort und entsprechende Stellungnahmen in den Genehmigungsverfahren.

Zwickau, Kornhaus, Blick in den Dachstuhl nach der Ertüchtigung
Zwickau, Kornhaus, Blick in den Dachstuhl nach der Ertüchtigung  © Landesamt für Denkmalpflege Sachsen, Max Messer

Die Aufgabe der Gebietsdenkmalpflege besteht wesentlich darin, die originale Bausubstanz eines Objektes als Träger des Denkmalwertes vor unsachgemäßen Eingriffen zu schützen, ohne die Eigentümer in ihren Nutzungsrechten stark einzuschränken und finanziell über die Maßen zu belasten. Im Regelfall wird ein zeitgemäßer Ausbau der Kulturdenkmale angestrebt, der empfohlenen Normen und gesetzlichen Regelungen ebenso entsprechen soll wie heutigen Komfort- und Schönheitsansprüchen. Mit diplomatischem Geschick und Überzeugungskraft werden die fachlichen Belange in den Beratungen vertreten und mit den Forderungen der Bauordnung, des Brand- und Arbeitsschutzes, der Energieeinsparungsverordnung und den Gewährleistungspflichten in Einklang gebracht. Je früher der Kontakt zum Gebietsreferenten gesucht wird, desto besser lassen sich fachliche Vorgaben in die Projektierung einarbeiten.
Die Mitarbeitenden des Landesamtes für Denkmalpflege haben regionale Zuständigkeiten.

Neben den für die Kreise zuständigen Gebietsreferenten gibt es zusätzlich landesweit verfügbare Experten für die Spezialgebiete:

Pegau, Ortsteil Kitzen, Nikolaikirche Hohenlohe
Pegau, Ortsteil Kitzen, Nikolaikirche Hohenlohe  © Landesamt für Denkmalpflege Sachsen, Max Messer

Grundlage der Arbeit ist das Sächsische Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG). In Verbindung mit der Genehmigungspflicht für alle Maßnahmen an einem Kulturdenkmal (§ 12) wird die Art der Einbeziehung der Fachbehörde geregelt. Die unteren Denkmalschutzbehörden entscheiden im Einvernehmen mit dem Landesamt. Gesprächs- und Verhandlungspartner sind neben den Denkmaleigentümern vor allem Architekten, Garten- und Landschaftsplaner, Ingenieurbüros, Handwerker, Restauratoren, Gutachter und Sachverständige. Die ehrenamtlich Beauftragten für Denkmalpflege bringen ihre Orts- und Sachkenntnisse ein. Mitarbeiter anderer Behörden oder der Staatsbetriebe, insbesondere des Sächsischen Immobilien- und Baumanagements und des Staatsbetriebs Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen, vertreten die Interessen des Freistaates Sachsen. Traditionelle Partner des Landesamtes sind darüber hinaus die Baupflegebüros der Kirchen.

Gesprächs- und Verhandlungspartner sind neben den Denkmaleigentümern vor allem Architekten, Garten- und Landschaftsplaner, Ingenieurbüros, Handwerker, Restauratoren, Gutachter und Sachverständige. Die ehrenamtlich Beauftragten für Denkmalpflege bringen ihre Orts- und Sachkenntnisse ein. Mitarbeiter anderer Behörden oder der Staatsbetriebe, insbesondere des Sächsischen Immobilien- und Baumanagements und des Staatsbetriebs Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen, vertreten die Interessen des Freistaates Sachsen. Traditionelle Partner des Landesamtes sind darüber hinaus die Baupflegebüros der Kirchen.

Bitte beachten Sie: Möchten Sie einen Termin mit Ihren zuständigen Gebietsreferentinnen und -referenten ausmachen, so wenden Sie sich dafür bitte an die Untere Denkmalschutzbehörde in Ihrem Landkreis oder in Ihrer Stadt.

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