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Inventarisation und Listenerfassung

Vielfältiger Denkmalbestand in Meißen mit Albrechtsburg, Dom, Bischofsschloss, Altstadt, Bürgerhäuser, Gartenanlagen bis hin zu technischen Denkmalen
Vielfältiger Denkmalbestand in Meißen mit Albrechtsburg, Dom, Bischofsschloss, Altstadt, Bürgerhäuser, Gartenanlagen bis hin zu technischen Denkmalen  © Landesamt für Denkmalpflege Sachsen, Wolfgang Junius

Das Referat Inventarisation und Listenerfassung stellt den Bestand an kulturhistorisch wertvollen Bauten und deren Ausstattung fest. Die Denkmalerfassung ist erste Voraussetzung für einen wirksamen Denkmalschutz und zugleich wissenschaftliche Grundlagenforschung.

Ebersbach, Alte Mangel, Beispiel für ein Einzeldenkmal
Ebersbach, Alte Mangel, Beispiel für ein Einzeldenkmal  © Landesamt für Denkmalpflege Sachsen, Wolfgang Junius

Als Denkmale erkannte Sachen werden in ein öffentliches Verzeichnis aufgenommen (§ 10 SächsDSchG). Der Schutz eines Kulturdenkmals ist nicht abhängig vom Eintrag in das Denkmalverzeichnis. Er kommt jeder Denkmalsache von selbst zu, wenn diese die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Schlossanlagen, Friedhöfe, Plätze oder nach einheitlichem Plan angelegte Siedlungen von Denkmalwert können als Sachgesamtheiten Kulturdenkmale sein.

Leipzig-Lößnig, Nibelungensiedlung „Rundling“, Beispiel für eine Sachgesamtheit
Leipzig-Lößnig, Nibelungensiedlung „Rundling“, Beispiel für eine Sachgesamtheit  © Landesamt für Denkmalpflege Sachsen, Wolfgang Junius

In einem Denkmalschutzgebiet (§ 21 SächsDSchG) hingegen ist das äußere Erscheinungsbild eines Ensembles geschützt, nicht jedoch das einzelne Gebäude. Die Ausweisung von Denkmalschutzgebieten wird den Gemeinden durch das Referat Inventarisation und Listenerfassung vorgeschlagen. Rechtlich wirksam wird der Schutz jedoch erst mit Erlass einer entsprechenden Satzung durch die Gemeinde.

Ortslage Franken, Beispiel für ein Denkmalschutzgebiet
Ortslage Franken, Beispiel für ein Denkmalschutzgebiet  © Landesamt für Denkmalpflege Sachsen, Sven Klose
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