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Gebäudeinformationen

Öffnungszeiten

Das Ständehaus ist montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr geöffnet.
Der Zugang zum Ständehaus ist nur über den Haupteingang am Schloßplatz 1 möglich.

Gebäudeinformationen

Für hilfsbedürftige Personen befindet sich vor dem Haupteingang am Nachtbriefkasten eine Rufanlage, die Gerichtswachtmeister helfen sofort beim Zugang zu dem Gebäude weiter. Aufzüge sind vorhanden. Im Erdgeschoss und im 2. OG befindet sich ein Behinderten-WC. In der Tiefgarage ist ein Stellplatz für Behinderte reserviert. Um telefonische Vormerkung unter der Rufnummer (+49) (0351) 446 1520 wird gebeten.

Im Erdgeschoss des Ständehauses befindet sich eine Cafeteria mit Frühstücks- und Mittagsangebot.

Die Mitnahme von Tieren in das Ständehaus ist nicht gestattet.

Zur Geschichte des Ständehauses

Hinweise zu Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen

Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen innerhalb des Hauses bedürfen grundsätzlich der Genehmigung. Bitte wenden Sie sich dazu an die Öffentlichkeitsarbeit des Landesamtes für Denkmalpflege.
Für den Eingangsbereich des Ständehauses besteht eine generelle Fotoerlaubnis.

Sicherheitskontrollen

Im Eingangsbereich des Ständehauses finden Sicherheitskontrollen statt. Grundsätzlich müssen sich alle Personen, die in das Gebäude wollen, einer Personen- und Gepäckkontrolle unterziehen.

Hinweis des Oberlandesgerichtes zu den Sicherheitskontrollen

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